Durch das ab 2001 in Kraft getretene Steuersenkungsgesetz hat der Gesetzgeber das System des seit 1977 geltenden Anrechnungsverfahrens ersetzt durch das Halbeinkünfteverfahren. Tendenziell bessert sich auf diesem Weg die Netto-Lage für Anteilseigner mit höherer Steuerprogression.
§ 34 (10a) KStG regelt, wann das neue Verfahren anzuwenden ist. Dabei unterscheidet der Gesetzestext u. a. danach:
- ob die ausschüttende Gesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr hat,
- ob es sich um inländische handelt ODER
- ob offene Gewinnausschüttungen bzw.
- ob andere Gewinnausschüttungen vorliegen.